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Themen:

  1. Was sollte ich vor eine kieferorthopädischen Behandlung als erstes unternehmen?
  2. Wie finde ich einen guten Kieferorthopäden?
  3. Was sind mögliche Schäden bei einer kieferorthopädischen Behandung und wie lassen sich diese vermeiden oder verhindern?
  4. Warum sollten Zahnextraktionen für kieferorthopädische Behand- lungen vermieden werden?
  5. Wie sieht eine korrekte Behandlungsplanung von der Anamnese über Befunderhebung bis zur richtigen Diagnose und Behandlungsmethode aus?
  6. Was tue ich, wenn ich Schaden erlitten habe?
  7. Welche Richtlinien gibt es in der Kieferorthopädie?
  8. Missständein der Kieferorthopädie  

 

                                                                                                 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Thema 1:

Wassollte ich vor eine kieferorthopädischen Behandlung als erstes unternehmen?
  • Schließen Sie eine geeignete private Rechschutzversicherung ab, sollten Sie noch nicht rechtschutzversichert sein!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Thema 2:         

                                                                

Wie finde ich einen guten Kieferorthopäden?

  • über Foren
  • über Bewertungsportale (Bsp. docinsider.de)
  • sich über das Spektrum und die Erfahrungswerte erkundigen
  • Behandlungsergebnisse ansehen
  • Hört er gut zu, weist er auf Risikien hin, nimmt er sich Zeit?   
  • Führt er einen ausführlichen Anamnesbogen, indem der ganze Mensch einbezogen wird, nicht nur die Zähne? 
  • Arbeitet er ursächlich, das heißt betreibt er Ursachenforschung und nicht Symptombehandlung?
  • Macht er eine Funkionsanalyse vor der Behandlungsplanung?

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zum Thema 3:

Was sind mögliche Schäden bei einer kieferorthopädischen Behandlung:

  • Zahnwurzelresorption (Zahnwurzelauflösung)
  • Knochenresorption (Knochenrückgang - auflösung)
  • Zahnfleischrzessionen (Zahnfleischrückgang)
  • Zahnschmelzausrisse, Zahnschmelzreduktion, - Läsionen
  • Kiefergelenkprobleme
  • Negative Gesichtsveränderungen
  • A-Symmetrien
  • Mittellinienverschiebungen
  • Nasenatmungsverschlechterung und damit Einschrenkung der Leistungs- und Geruchsfähigkeit
  • Einschrenkung des Zungenfunktionsraumes
  • Störungen des funktionellen Gleichgewichts der orofazialen Muskulatur  
  • Stoffwechselstörungen durch Störungen der Hormonproduktion durch die Hypophyse und Nebennierenrinde aufrgund von dauernden körperlichen und psychischen Stress infolge von Fehl- und Dauerbelastung
  • Beckenschiefstände
  • Kieferhöhlenausdehnung (Pneumatisation) nach Extraktionslückenschlüssen oder Extrusionen von Molaren

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 und wie lassen sich diese vermeiden oder verhindern?

  • Zahnwurzelabbauvorgänge lassen sich in Schach halten, in dem man nur mit geringem Druck arbeitet, kontrollierbare Bögen verwendet, am besten wenn es geht, lose Spangen benutzen.  Wenn Multiband angezeigt ist, dann nur biofunktionelle Geräte (Bsp. SATO Methode) - kein Straight Wire! Wenn man starke Schmerzen erleidet, unbedingt den Arzt informieren, den Druck reduzieren lassen, bei Verdacht Röntgenaufnahmen machen und dadurch die Wurzeln beobachten. Außerdem ist es wichtig, sich während so einer Behandlung gesund zu ernähren, um den Regenerationsprozess zu fördern und um das Ergebnis positiv zu beeinflussen. Zusätzlich sollte man geeignete nur natürliche Nahrungsergänzung zu sich nehmen, weil man es nicht schaffen kann heutzutage so viel wie nötig und in einer Qualität wie es nötig wäre, zu erhalten. Schauen Sie hier.
  • Knochenresorptionen sind eine weitere Folge durch zu starken Druck in zu kurzer Zeit. Wenn der Druck so stark ist, dass auf der anderen Seite wo der Druck hingeht sich kein neuer Knochen aufbaut, baut sich Knochen ab. Es ist immer besser langsam zu arbeiten, mit weniger Druck dafür über einen längeren Zeitraum, dann hat der Knochen Zeit, sich nachzubilden. Auch hierfür gilt eine auf eine gesunde Ernährungzu achten und natürliche Nahrungsergänzung hinzuzunehmen - zu findenhier.
  • Zahnfleischrezessionen sind schwierig als solche zu erkennen. Wenn z.B. der Arzt den Zahn aus dem Knochen bewegt hat. (Das ist möglich!!) erweckt es den Eindruck, als würde das Zahnfleisch zurück gegangen sein. Es ist aber so, dass die Wurzel ein Stück herausgezogen wurde. Rezessionen entstehen durch Umbauprozesse die im Gewebe. Auch hier baut sich Knochen ab. Ursache hierfür ist ebenso eine Fehlbelastung des Gewebes und der Knochen durch falsche Winkelstellungen der Zähne bzw. eine unphysiologische/anatomische Achsenneigung der Zähne. Es ist meistens eine Begleiterscheinung bei einer kieferorthopädischen Behandlung, die bei dem einen schlimmer auftritt als bei dem anderen. Es ist schwer auch mit guter Mundhygiene das zu verhindern, denn durch die Umbauprozesse ist das Gewebe aufnahmefähig für Bakterien und entzündet sich. Man kann nur gut Hygiene betreiben, Mundspülungen verwenden zur Desinfizierung. Eine gute Möglichekeit des Entgiftens ist morgens direkt nach dem Aufstehenmit einen TL Sonnenblumenöl den Mund 15 min spülen, das Öl durch die Zähne ziehen und saugen und hin her wirbeln im Mund, bloß nicht schlucken. Das Öl mus danach in ein Küchenpapier entsorgt werden - nicht in die Toilette tun. Den Mund danach 3x mit Wasser ausspülen, das Waschbecken säubern und die Zähne anschließend putzen. Die Zähne werden mit der Zeit stabiler, sollten sie etwas gelockert sein. Übersäurerung ist auch mit Ursache für diese Problematik. Wenn der Körper unter starkem Stress steht, werden mehr Säuren gebildet, die schädlich für uns sind. Darum auch hier mit viel Obst, Gemüse und Beeren einen basischen Ausgleich schaffen - zu finden hier.
  • Zahnschmelzausrisse können durch die Adhäsivtechnik - Säureätzprozess (Phosphorsäure) und das Abreißen der Brackets passieren. Die Säure darf nur max. 30 Sekunden einwirken, darüberhinaus passieren Tiefenschädigungen des Zahnes. Außerdem wird der Zahn an seiner Schmelzoberfläche aufgerauht, damit das Bracket sich verbinden kann mit dem Zahn. Eine kleine Schicht der Zahnschmelzoberfläche wird dabei und später beim Entfernen der Brackets mit abgetragen. Man kann nur dem Arzt sagen, er soll vorsichtig sein und sich daran halten, dass Säure nicht zu lange auf den Zahn wirkt. Am sichersten, aber auch am teuersten ist der Lingualbogen, der an der Innenseite der Zähne angebracht wird, um wenigstens die äußere Zahnschicht zu schonen.
  • Kiefergelenkprobleme entstehen durch falsche Zahnausrichtung (Bsp. steile OK-Zahnfront -  protrudierte UK-Zahnfront, dadurch Vorkantakte, wenn die Speekurve begradigt wird und nach Zahnextraktionen, die nicht indiziert waren. Das löst eine Hebelwirkung im Gelenk aus, die nachteilig ist. Auch die Muskeln werden falsch beansprucht. Darum ist es wichtig dies im Vorfeld exakt zu prüfen anhand von MRT - Aufnahmen.
  • Negative Gesichtsveränderungen passieren, wenn der Arzt das Gesicht, dass sich umgebende mit verändernde Gewebe außer Acht lässt bei der Planung etc. Die möglichen Gesichtsveränderungen (längeres Untergesicht -  durch falche Zahnstellung oder Bagradigen der Speekurve) müssen in der Planung mit einbezogen und immer wieder beobachtet und kontrolliert werden.
  • A-Symmetrien entstehen wenn eine vertikale (Höhenunterschied) und horizontale (Breitenunterschied) Bissschwäche besteht, bzw. vertikale Unterschiede in den Alveolarfortsätzen bestehen. (einseitiger Tiefbiss, Unterschiede in der Breite auf beiden Seiten).
  • Mittellinienverschiebung passieren durch A-Symmetrien und Boltondiskrepanzen(Frontzahnbreitenverhältnisse UK-OK), die durch falsches Stripping hervorgerufen wurden. Die Zahnbreitensumme der OK-Frontzähne muss in einem korrekten Verhältnis zu der Zahnbreitensumme   der UK-Frontzähne sein.
  • Nasenatmungsverschlechterung und damit Einschrenkung der Leistungs -und Geruchsfähigkeit passieren durch Verringerung der Luftraumpassage durch einen verkürzten Zahnbogen nach z.B. Zahnextraktionen, bei zu schmalen Oberkiefer und bei dadurch oft zu hohen Gaumen, weil die Zunge sich ihren Raum sucht. Es muss eine optimale Zahnbogenbreite und -länge geschaffen werden. Breiter Zahnbogen - gute Nasenatmung!
  • Einschrenkung des Zungenfunktionsraumes passiert dann, wenn der Zahnbogen zu wenig Raum für die Zunge vorhält. In Ruhelage sollte die Zunge oben am Gaumen liegen können. Funktioniert dies nicht, weil die Zähne den Weg behindern, bleibt die Zunge an den Zähnen hängen. Der Arzt sollte den Zahnbogen genügend ausformen, dass die Zunge Platz findet.
  • Störungen des funktionellen Gleichgewichts der orofazialen Muskulatur lassen sich nur verhindern, wenn der Arzt ausreichend Kenntnisse über biomeachnische Prozesse und Funktionen beherrscht und diese in die Behandlung mit einbezieht.   

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zum Thema 4:

Warum sollten Zahnextraktionen für kieferorthopädische Behandlungen vermieden werden?

  • Es werden leider noch zu schnell Zähne gezogen, um Platz zu schaffen für den Zahnbogen. Viele behaupten die Zähne seien zu groß für den kleinen Kiefer. Man muss es anders sagen: Dier Kiefer ist meist zu klein für die Zähne.
  • Die Nasenatmung verschlechtert sich, damit auch das Geruchsvermögen
  • Jeder Zahn hat eine Funktion für den Organismus. Durch Meridiane haben sie eine Verbindung zu bestimmten Organen.
  • Das Gesichtsprofil verändert sich nachteilig, die Lippen fallen ein, die Nase wirkt sehr groß. Der Nasolabialwinkel vergrößert sich, was nachteilig aussieht. Die dann ausgeprägten paranasalen Falten (um die Mundwinkel herum) wirken sich ebenso negativ auf das Aussehen aus.
  • Kieferorthopäden haben meist keine Ahnung wie sich nicht indizierte Zahnextraktionen auf die Gesichtsästhetik, Funktionaität, Artikulation und auf den Organismus auswirken.
  • Die Zunge hat weniger Raum
  • Die Kiefergelenke reagieren auf Veränderungen des Bisses
  • Mit dem Zurückbewegen der Frontzähne werden auch die Achsenneigungen der Zähne verändert. Sie werden meist steil aufgestellt. Es kommt oft zu Vorkontakten in der Front, was Auswirkungen auf eine falsche Hebelwirkung der Kiefergelenke hat.         

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zum Thema 5:

Wie sieht eine korrekte Behandlungsplanung von der Anamnese über Befunderhebung bis zur richtigen Diagnose und Behandlungsmethode aus?

für KFO

Das Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist nicht primär die Veränderung der Gesichtsmorphologie, sondern eine funktionelle Okklusion innerhalb der Grenzen, die durch den Gesichtstyp vorgegeben sind. Erst wenn die funktionelle Okklusion innerhalb der Grenzen des gegebenen Gesichtstyps nicht möglich ist, ist die Indikation zur chirurgischen Korrektur der Kieferbasen indiziert.

 


  TEIL I: KFO - Behandlungsmotivation

     Fragestellung für den Arzt:

  1. Warum kommt der Patient zum Kieferorthopäden?
  2. Wo liegen die (dentalen/psychischen) Probleme des Patienten mit seiner dentofazialen Ästhetik, insbesondere beim Lächeln und den Frontzähnen?
  3. Welche Wunsch- und Zielvorstellungen führen zum Behandlunswunsch?

 TEIL II: Klinische KFO- Eingangsuntersuchung, Kostenübernahme durch Versicherung JA/NEIN

  1. Welche dentoalvelären Vorschädigungen bestehen bereits  (KG, PA, Karies, usw.  - erste grobe klinische Einschätzung-?
  2. Welche chirurgische, paradontale, konservierende und prothetische Vorbehandlungen sind vor einem möglichen KFO - Therapiestart indiziert?
  3. Wo liegen ästhetische dentofaziale Defizite?

 TEIL III: KFO - Behandlungsindikation JA / NEIN (Kosten / Versicherung)

  1. Welche Maßnahmen sind medizinisch, ästhetisch indiziert? (Kosten/ Prognose mit und ohne Therapie)
  2. Welche implantologische, prothetische, konservierende Anchlussversorgungen sind indiziert?(Kosten/ Prognose, alternative Therapiekonzepte)

 TEIL IV: Weitergehende dentofaziale Analyse

      Gesichtsästhetik, Lächeln, Profilverlauf und en-face-Eindruck

      Gesichtsprofil (FRS)

  • sagittaler Schädelbau / antero - posteriore Postition des Mittelgesichtes skelettale Bisslage
  • vertikaler Schädelaufbau (Gesichtshöhen) /  Wachstumstyp
  • dentale Relationen (alveoläre dentale Protrusion)
  • Kinnprominenz

      Weichteilprofil

  • Nasenprominenz, Nasolabialwinkel
  • Lippenlänge, - volumen, - prominenz (Ricketts Ästhetik Linie)

      Gesichtsproportionen en-face (Schädel pa)

  • Gesichtsform rund, oval, länglich
  • transversaler, frontaler Gesichtsschädelaufbau / Symmetrie der Gesichtshälften
  • Untergesichtshöhe
  • dentale Mittellinien OK und UK untereinander und zur Medianebene
  • Wangen-, Nasenprominen
  • Nasenbreite, paranasale Lachfalten
  • Lippenvolumen, -länge

 TEIL V: Kieferorthopädische Diagnostik

      Klinische Diagnostik:

  • Engstand, Lückenstand, Staffelstellung
  • Parodontalstatus (Taschensondierung, Blutungsneigung, Konkremente)
  • Karies, konservierende Versorgunssituation
  • Okklusion, Bisslage, Artikulation (elongierte Zähne, Schlifffacetten)
  • manuelle Funktionsdiagnostik

     Röntgendiagnostik:

  • OPG, Zahnfilme oder hochauflösende, axiale CT-Schnitte
  • Fernröntgenseitenbild
  • Schädel pa, usw. und MRT bei Kiefergelenksproblematik

      Modellanalyse:

  • Platzüberschuss (ALD)
  • mesio-distale Zahnbreitenmessung für interdentles Stipping

      Montage im halbindividuellen Artikulator (SAM):

  • Okklusions-, Artikulationskontrolle
  • Frühkontakte
  • Zentrik, RKP, IKP (Bruxismus)                                                                                                                                                    -

      Fotoanalyse:

  • Fotos mit minimalem und maximalem Lachen (rot-weiß Ästhetik - Zahnfleisch-zähne)                                                                                                                                                                                   Lippen-, Lachlinie (Was sieht man beim Lachen?)
  • stört die OK / UK - Mittellinienverschiebung (Symmetrie)
  • lateraler Bukkalkorridor bei maximalenm Lachen (Fotoanalyse)
  • Diastemata, tief inserierendes Lippenbändchen
  • asymmetrische Kronenmorphologie und Angulation
  • hyoplastische, aplastische Frontzähne
  • Gingivaverlauf an den Schneidezähnen
  • auffallender lokaler oder generalisierter Gingivaeinbruch
  • marginal, interdental, generalisierter Hart-, Weichgewebsverlust
  • sichtbare Recessionen (Knochendehiszenzen)
  • dunkle Interdentalräume

 TEIL VI: Zentrale medizinische, ästhetische und soziale Fragestellungen

  1. Welcher skelettale, dentale, orofaziale und / oder parodontale Mangel / Überschuss ist für das ästhetische Defizit verantwortlich?
  2. Welche Fachgebiete müssen bei der Behandlung integriert werden?
  3. Wie lange dauern die einzelnen Behandlungsschritte und welche Kosten entstehen?
  4. Welche Therapiealternative mit entsprechenden Kosten stehen zur Verfügung?
  5. Welche Behandler stehen im Umkreis zur Verfügung?
  6. Was zahlt die Versicherung / der Patient?

 TEIL VII: Planungsprinzipien für dentofaziale Ästhetik

  1. Ein schönes Gesicht entspricht dem biometrischen Durchschnittsgesicht.
  2. Symmetrie ist schön - extreme Abweichungen sind unattraktiv.
  3. Ein schönes Lächeln weist meistens einen breiten Zahnbogen auf, mit leicht protruidert stehenden Front-, Eckzähnen und sichtbaren fazialen Prämolarenflächen.
  4. Dunkle Zahnlücken, Bukkalkorridore und Interdentaldreiecke stören die regelmäßige und symmetrische rot - weiß Balance.
  5. Bei der Beurteilung der Lach- und Lippenlinie ist das Lebensalter zu berücksichtigen.
  6. Vor einer Intrusion und / oder Retrusion der Oberkieferfrontzähne bedarf es eingehender  statischer und dynamischer perioralen Mimik- und Lachanalyse.
  7. Geschlechtsspezifische Merkmale (Kinnprominenz bei Männern) sollen erhalten werden.
  8. Den Wünschen des Patienten ist in medizinisch vertretbarem Umfang Rechnung zu tragen.
  9. Ziel der Behandlung sollte eine statisch und dynamisch harmonische Okklusion bei gesunden Parodontien und beschwerdefreien Kiefergelenken sein.
  10. Die Kosten der prä- und postorthodontischen Behandlungsphasen sollten gemeinsamen mit der orthodontischen Kostenplanung erfolgen und dabei günstigere Therapiealternativen in Betracht gezogen werden.
  11. Ohne eingehende Aufklärung und Dokumentation besteht ein deutlich erhöhtes forensisches Risiko.


für CMD

Schritt I

- Klinische Funktionsdiagnostik, klinischer Funktionsstatus, Formblatt
- Erfassen der Vorgeschichte, Symptome, Art der Symptome, Lokalisation, Zeitverlauf,Zeitpunkt, Zahnbefund, Muskelbefund, Nervenbefund.
- Systemuntersuchung des Kopf-Unterkieferbereichs (cranio-mandibulär) und seine Verbindung mit dem Nacken- Schulterbereich.
-Systemuntersuchung der Verzahnung der Zahnstellungen, Zahnbogenformen, Koordination und ihrer dynamischen Verzahnung, Abgleitbewegungen, Zwangsbissführung und Abrasion, Feststellung der muskulären Lage des Unterkiefers und seine Bewegung in den Schlussbiss.
- Untersuchung der Craniomandibulären Funktionszusammenhänge insgesamt.


Schritt II
 - Dokumentation
a) Einfache Dokumentation
Abdrücke, Panoramaröntgenaufnahme, Mundfotos, Profilfotos ggf. Fernröntgenaufnahme.
b) Erweiterte Dokumentation
Es können die verschiedensten bildgebenden Verfahren zur Dokumentation der Muskel- und Nervendysfunktion bzw. der Gelenkdysfunktion vorgenommen werden. Keinesfalls darf jedoch die Darstellung einer dieser Dysfunktionen der Muskeln, Nerven oder Gelenke auf eine Behandlung des Einzelbereichs Muskel, Nerv oder Gelenk reduziert werden, wobei der ursächliche Zusammenhang vernachlässigt wird. Eine bildliche Darstellung und Lokalisation von Muskelverhärtungen etwa oder Schmerzen, bedeutet nicht, dass die Massage dieser Bereiche oder Schmerzmittel eine ursächliche und alleinige Therapie zur Beseitigung der Probleme sind. Muskeln, Nerven und Kiefergelenke sind Teilbereiche des Craniomandibulären Systems und werden zur Dysfunktion bzw. Fehlbelastung durch eine Dysfunktion der Hartsubstanz der Zähne in der Schlussbissphase gezwungen.

Schritt III
– Differentialdiagnose, Weg zur ursächlichen Therapie, die Aufbissschiene
- Die Aufbissschiene dient zur klinischen Differentialdiagnose. Eine Entlastung der verschiedenen Symptome oder einiger Symptome oder auch eine Verschlechterung durch den Einsatz der Aufbissschiene bedeutet, dass die Verzahnung eine wesentliche Ursache der Symptome darstellt. Eine Dauertherapie mit der Aufbissschiene, also die Aufbissschiene als Endgerät, ist nicht Aufgabe der Aufbissschiene. - Mit der Aufbissschiene sollte möglichst auch eine nähere Fokussierung der dentalen Ursache vorgenommen werden (Schwerpunksbildung) .


Schritt IV
 – Therapeutische Schritte
Ist die Dysfunktion der Zähne und bestimmte Schwerpunkte als wesentliche Ursache der CMD festgestellt, erfolgt die zahnärztliche Therapie:
Möglichkeiten:
a) Einschleifen der Zähne
b) Zahnärztliche Okklusionsgestaltung durch Füllungen, Prothetik
c) Kieferorthopädische Behandlung / Orthodontie (Multibandbehandlung) Korrektur der okklusalen Dysfunktion durch gezielte Zahnstellungskorrekturen und
Korrekturen der Zahnbogenformen.


Schritt V

 - Einhalten von Grundregeln
Hauptregel jeglicher Therapie:
a) Orientierung in Anamnese, Diagnostik nach „Funktioneller Anatomie“
b) Von minimal invasiver zu einer invasiveren Ursachentherapie
c) reversible Maßnahmen gelten als geringer invasiv, nichtreversible Maßnahmen gelten als stark invasiv.
- Nach entspannter Muskulatur können leichte Einschleifmaßnahmen punktuell
„angetestet“ werden.
- Umfassende Einschleifmaßnahmen der Okklusion nach vorhergehender instrumenteller Registratdokumentation ist ein höchst invasiver Eingriff und kann dann als Fehlbehandlung gewertet werden, wenn gravierende Fehlstellungen der Zähne und Zahnbogenformen vorliegen, welche durch eine kieferorthopädische Diagnostik nach „Funktioneller Anatomie“ (Zahnachsenausrichtung der Zähne und Okklusionsgestaltung der offiziellen Anatomie, G. H. Schumacher) definiert werden.
- Eine Therapie der CMD-Symptomatik mit aufwendiger Prothetik (komplexe Beschleifungen), auch in Verbindung mit aufwendiger instrumenteller Diagnostik, ohne vorhergehende kieferorthopädische Ausrichtung / Abklärung der Zähne nach offizieller „Funktioneller Anatomie“ nach G.H. Schumacher kann als Behandlungsfehler angesehen werden, wenn die Regeln der Invasivität und der ursächlichen Therapie missachtet wurden. Sind nämlich die CMD-Symptome nach einer solchen im höchsten Maße invasiven Therapie nicht behoben bzw. sogar noch verschlechtert, ist eine Situation eingetreten, welche man als dramatisch oder noch eher als Katastrophe bezeichnen muss. Mit Brücken ist dann eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr möglich, oder alle
Brücken müssen wieder entfernt werden, um Zahnbewegungen oder Formgebung der Zahnbögen bzw. der Okklusionskurven wieder zu ermöglichen.
- Ein Fehlschlagen der prothetischen CMD-Therapie mit höchster Invasivität dann auf psychische Probleme des Patienten als Ursache zu reduzieren, auch wenn vorher eine psychologische Begleitung erfolgte, rechtfertigt keineswegs eine Unterlassung einer vorhergehenden kieferorthopädischen / orthodontischen Therapie nach Funktionaler Anatomie.
- CMD–Probleme können in der Kieferorthopädie nicht mit automatisierten geraden Fertigbögen individuell behandelt werden.
- Ein Patient mit erfolgloser Prothetik kann dann zum Dauerpatienten des Psychiaters werden – ohne große Aussicht auf Erfolg – mit Dauermedikation und seelischer Verzweiflung, da diese Therapie nur eine symptomatische Therapie ist.
- Prothetische Kosten, welche bis zu 40.000 € ausmachen können, haben häufig die finanziellen Reserven und die Motivation für eine neue zahnärztliche /
kieferorthopädische Therapie zusätzlich aufgezehrt. Hier kann dann häufig nur noch juristischer Rat helfen. - Prothetik oder okklusale Einschleifmaßnahmen ersetzen keinesfalls eine individuelle Kieferorthopädie / Orthodontie nach funktioneller Anatomie (Biofunktionelle Orthodontie, BFO).
- Vor jeder invasiven zahnärztlichen Therapie ist grundsätzlich vorab eine weniger invasive Kieferorthopädie / Orthodontie oder entsprechende Abklärung indiziert.

Schritt VI

- Funktionelle Behandlung oder Vorbehandlung durch kieferorthopädische Zahnstellungskorrekturen Liegen schief stehende Zähne oder Okklusionsverformungen mit Zwangsbissführungen, Scherkräften und Frühkontakten ggf. mit Hebelwirkung vor, so ist eine kieferorthopädische Behandlung vor jeder prothetischen Versorgung in der Regel zwingend erforderlich. Diese kieferorthopädische Vorbehandlung ist jedoch nur nach den Standards und Richtlinien der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG, und des Instituts für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, und nach offizieller Anatomie sinnvoll.
Eine kieferorthopädische Behandlung nach Vorgabe der DGKFO, Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie ist wegen gravierender Defizite, Grundlagenfehler und Orientierungslosigkeit, wie vom Wissenschaftsrat und vom Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie dargestellt, nicht sinnvoll und kann sogar Ursache der CMD-Erkrankung sein. Der Wissenschaftsrat hat den Hochschulen einen Zeitrahmen zur Aufarbeitung ihrer Defizite bis 2010 gesetzt, um den Stand der CMD – Kieferorthopädie nach den Qualitätsrichtlinien der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG und des Instituts für Bio-Funktionelle
Orthodontie / CMD-Institut zu erreichen.


Schritt VII

 - Prothetische Folgebehandlung Nach Erstellen einer funktionellen Okklusion nach den Standards der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG, und des Instituts für Bio-Funktionelle Orthodontie, IBO, kann dann ggf. eine prothetische / zahnärztliche Schlussbehandlung erfolgen, wenn Lücken zu versorgen
sind, oder starke Abrasionen wieder aufgebaut werden müssen. Die Bio-Funktionelle Orthodontie (Multibandbehandlung) stellt somit häufig eine ergänzende funktionelle Vorbehandlung vor prothetischen Maßnahmen dar.

Schritt VIII

- Begleitbetreuung des Patienten Neben den zahnärztlichen/kieferorthopädischen Leistungen sollten je nach Situation Disziplinen der jeweils betroffenen Organe in begleitendem therapeutischen Kontakt stehen, bzw. organspezifische Ursachen ausgeschlossen werden. Schritt IX - CMD- Kassenleistung
Es ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen, ursächliche Therapieverfahren von Krankheitsbildern oder Syndromen finanziell zu unterstützen und weniger nur ihre Symptome. Durch die neue Weichenstellung zur Therapie der CMD durch die DGZMK ergibt sich zwingend eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, CMD-Erkrankungen ursächlich finanziell zu unterstützen.
- Es können durch diesen neuen Therapieansatz der richtungsweisenden DGZMK, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Bio-Funktionellen Kieferorthopädie/Orthodontie, BFO, mehrstellige Millionenbeträge eingespart werden.
- Nicht unberücksichtigt sollte die Verantwortung für akute Auswirkungen der CMDErkrankung mit Bewegungseinschränkung und Schwindelanfällen im Autoverkehr bleiben.
- Auch der volkswirtschaftliche Schaden durch Arbeitsausfall durch CMD und Belastungen anderer Sozialsysteme durch Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeit sind Grund genug, die ursächliche CMD-Therapie nach Vorgabe der DGZMK und der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG, und des Instituts für Craniomandibuläre Dysfunktion,ICMD, durch die Krankenkassen zu unterstützen. Es ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit.
- Eine weitere Nichtfinanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen kann als Unterlassung gewertet werden, da durch eine finanzielle Unterstützung der CMD-Therapie durch zahnärztliche / Bio-Funktionelle Orthodontie den gesetzlichen Krankenkassen mehrstellige Millionenbeträge eingespart werden können.
- Für eine unwirtschaftliche Verwaltung der Kassenbeiträge von pflichtversicherten Patienten durch gesetzliche Krankenkassen haften Krankenkassen nach Beschluss des BGH vom 25. Nov. 2003, BGH 4 STR 239/03 über die Vermögensbetreuungspflicht persönlich. Der bequeme Rückzug auf veraltete Richtlinien nach Prinzipien der Planwirtschaft dürfte dann ein schnelles Ende finden, wenn der Patient sich selber aktiv einschaltet.
- Eine Pauschale von 2000,- Euro für eine CMD-Kieferorthopädie würde den betroffenen CMD - Patienten eine große Hilfe sein, und die Krankenkassen massiv
entlasten.
- Weitere Kosten könnten dann je nach Schwierigkeit des Falles und des Aufwandes privat mit dem Patienten abgesprochen werden. Schritt X - Krankenkassen informieren Gesetzliche Krankenkassen sind große Verbände. Sie sind auf medizinische Informationen angewiesen und haben Dienstvorschriften. Über die Bedeutung der CMD - Craniomandibulären Dysfunktion, sind die Krankenkassen offensichtlich unzureichend bzw. im Fall der DGKFO, Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, weitestgehend falsch informiert. Dieses beginnt bereits nach den Einstufungen der „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, „KIG“, welche
keine medizinische Einstufung sind. Die DGZMK, die KFO-IG und das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO, bemühen sich (siehe oben) intensiv um Aufklärung der Fachkollegen und der Standesorganisationen, welche für die Verträge mit Krankenkassen zuständig sind. Die kieferorthopädische Vorbehandlung und Ausrichtung ist jedoch in der Regel eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Prothetik und zahnärztliche Leistung. Damit der Patient nicht zu kurz kommt und auf den Kosten privat sitzen bleibt, muss auch der Patient, in welcher Form auch immer, selber seine Interessen anmelden, sonst setzen sich mehr
die Interessen oder ggf. Rückständigkeit von einzelnen Vertragspartnern durch. Der online aufgeklärte Patient sollte seine Informationen nutzen. Damit werden Verbände zunehmend online kontrolliert.

Schritt IX

- CMD- Kassenleistung
Es ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen, ursächliche Therapieverfahren von Krankheitsbildern oder Syndromen finanziell zu unterstützen und weniger nur ihre Symptome. Durch die neue Weichenstellung zur Therapie der CMD durch die DGZMK ergibt sich zwingend eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, CMD-Erkrankungen ursächlich finanziell zu unterstützen.
- Es können durch diesen neuen Therapieansatz der richtungsweisenden DGZMK, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Bio-Funktionellen Kieferorthopädie/Orthodontie, BFO, mehrstellige Millionenbeträge eingespart werden.
- Nicht unberücksichtigt sollte die Verantwortung für akute Auswirkungen der CMDErkrankung mit Bewegungseinschränkung und Schwindelanfällen im Autoverkehr bleiben.
- Auch der volkswirtschaftliche Schaden durch Arbeitsausfall durch CMD und Belastungen anderer Sozialsysteme durch Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeit sind Grund genug, die ursächliche CMD-Therapie nach Vorgabe der DGZMK und der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG, und des Instituts für Craniomandibuläre Dysfunktion, ICMD, durch die Krankenkassen zu unterstützen. Es ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit.
- Eine weitere Nichtfinanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen kann als Unterlassung gewertet werden, da durch eine finanzielle Unterstützung der CMD-Therapie durch zahnärztliche / Bio-Funktionelle Orthodontie den gesetzlichen Krankenkassen mehrstellige Millionenbeträge eingespart werden können.
- Für eine unwirtschaftliche Verwaltung der Kassenbeiträge von pflichtversicherten Patienten durch gesetzliche Krankenkassen haften Krankenkassen nach Beschluss


Schritt X
- Krankenkassen informieren
Gesetzliche Krankenkassen sind große Verbände. Sie sind auf medizinische Informationen angewiesen und haben Dienstvorschriften. Über die Bedeutung der CMD - Craniomandibulären Dysfunktion, sind die Krankenkassen offensichtlich unzureichend bzw. im Fall der DGKFO, Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, weitestgehend falsch informiert. Dieses beginnt bereits nach den Einstufungen der „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, „KIG“, welche
keine medizinische Einstufung sind. Die DGZMK, die KFO-IG und das Institut für Bio-Funktionelle Orthodontie, BFO, bemühen sich (siehe oben) intensiv um Aufklärung der Fachkollegen und der Standesorganisationen, welche für die Verträge mit Krankenkassen zuständig sind. Die kieferorthopädische Vorbehandlung und Ausrichtung ist jedoch in der Regel eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Prothetik und zahnärztliche Leistung. Damit der Patient nicht zu kurz kommt und auf den Kosten privat sitzen bleibt, muss auch der Patient, in welcher Form auch immer, selber seine Interessen anmelden, sonst setzen sich mehr
die Interessen oder ggf. Rückständigkeit von einzelnen Vertragspartnern durch. Der online aufgeklärte Patient sollte seine Informationen nutzen. Damit werden Verbände zunehmend online kontrolliert.

Schritt XI
- Fortbildung
Der Wissenschaftsrat, oberstes Qualitätskontrollorgan der Hochschulen, hat in einem umfangreichen Gutachten Anfang 2005 festgestellt, dass die kieferorthopädischen Hochschulen einer dringenden fundamentalen Neuausrichtung (Paradigmawechsel) in Wissenschaft, Lehre und Praxis bedürfen. Seit 2000 erfüllt das Ausbildungs- und Lehrprogramm des Instituts für Bio-Funktionellen Orthodontie, IBO, in Verbindung mit der Fachverneidung Deutscher
Kieferorthopäden, KFO-IG, die Anforderungen des Wissenschaftsrates. Weiterbildung auf dem Sektor Biofunktionalität der Kieferorthopädie und der CMDKieferorhtopädie werden vom Institut für CMD-KFO und der Fachvereinigung Deutscher Kieferorthopäden, KFO-IG und des IBO organisiert. Für unzureichende Aufklärung des Patienten haftet der Behandler.



aus http://www.cmd-institut.de


































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zum Thema 6:

Was tue ich, wenn ich Schaden erlitten habe?

  1. zuerst Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen, ihn auf die Fehler ansprechen.
  2. Wenn es unmöglich ist, oder das Verständnis des Arztes nicht gegeben ist, alle Unterlagen einfordern, möglichst eine Kopie der gemachten Dokumentation geben lassen.
  3. Bei keiner freiwilligen Herausgabe, die Krankenkasse informieren. Die informiert den MDK oder man selbst kann sich an den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wenden.
  4. Es wird dann ein Gutachten in Auftrag gegeben und festgestellt, ob die Behandlung tatsächlich einen negatven Verlauf genommen hat.
  5. Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat und die Krankenkasse für seinen Fall nicht zuständig ist, weil sie sich an den Kosten nicht beteiligt, kann man sich einen Anwalt mit Erfahrungen im Medizinrecht suchen, der zunächst Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung des Arztes fordert. Gibt es keine Einigung muss geklagt werden.
  6. Kann man nachweisen, dass der Arzt nicht genügend aufgeklärt hat, oder grobe Behandlungsfehler passiert sind wowie die Dokumentation mangelhaft und lückenhaft ist, hat man gute Chancen auf eine Beweislastumkehr, die besagt, dass der Arzt in der Beweislast ist, nachzuweisen, dass der Schaden in keinem kausalen Zusammenhang mit der Behandlung steht, was schwer zu beweisen ist.

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  zum Thema 7:

Welche Richtlinien gibt es in der Kieferorthopädie?

"Richtlinien zur vertragszahnärztlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten nach § 28(2) und 29 SGB V vom 01.01.2002 für Kieferorthopädie
 Abschnitt B, Nr.1
 „Zur vertragszahnärztlichen Versorgung  gehört die kieferorthopädische Behandlung, wenn durch eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung die Funktion
  - des Beißens,
  - des Kauens,
  - der Artikulation der Sprache
  oder eine andere Funktion, wie z.B.
  - die Nasenatmung,
  - der Mundschluss oder
  - die Gelenkfunktion,
erheblich beeinträchtigt ist bzw. beeinträchtigt zu werden droht und wenn nach Abwägung aller zahnärztlich-therapeutischen Möglichkeiten
durch kieferorthopädische Behandlung die Beeinträchtigung mit Aussicht auf Erfolg behoben werden kann."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 zum Thema 8:

Missstände in der Kieferorthopädie

Es gibt keine Qualitätsrichtlinien, die als Vorgaben für eine gesicherte zu einem optimalen Ergebnis führende Behandlung dienen.

Es gibt keine Studien darüber, ob das Zurechtbiegen der Zähne langfristig eine Wirkung auf die Mundgesundheit hat.

siehe....http://gripsdb.dimdi.de/de/hta/hta_berichte/hta205_bericht_de.pdf

Die Behandlungsmethoden der Kieferorthopädie werden nachhaltig in Frage gestellt.

Seit 2000 wird auf Missstände innerhalb der Kieferorthopädie hingewiesen ohne Reaktion.

siehe...

http://www.cmd-institut.de/Neudefinition_der_Kieferorthopaedie_durch_DGKFO.pdf

Veröffentlichung und Bekanntmachung wird unterdrückt!

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